Nachdem es eigentlich zwei Themen sind (den bemerkenswerten Vorschlag aus Landsberg jetzt mal außen vor gelassen) dachte ich mir einen eigenen Tread aufzumachen.
Kommende Saison sind lt. Aussage zwei Nachwuchsmannschaften PFLICHT um in der Landesliga antreten zu dürfen. Spielgemeinschaften fallen komplett weg und die einzige Ausnahme ist ein Kooperationsvertrag WENN der Verein kein eigenes Stadion hat.
Die Frage die sich mir stellt: Muss der Hauptverein im Stadion eigentlich im BEV Bereich spielen um die Pflicht zu erfüllen ? Und welche Vorgaben sind denn an so einen Kooperationsvertrag gebunden ? Da sind doch Geldbeträge fest verankert die man zahlen muss, oder ?
Nimmt man jetzt mal die Vereine welche der EV Burgau bezüglich der einen Gruppe genannt hat :
ESV Buchloe "Pirates" • ESV Burgau - die Eisbären • EV Bad Wörishofen e.V. • TSV Farchant - Eishockey • SC Forst "Nature Boyz" • EV Fürstenfeldbruck • Wanderers Germering • ESC Kempten - Sharks • SG TEV Miesbach 1b • EV Pfronten Falcons • SC Reichersbeuern Eishockey und VfE Devils Ulm/Neu Ulm
könnte es bei manchen Teams aber schon eng werden, oder ? Zusätzlich es auch Eiszeitenvorgaben für die Teams gibt (wenn ich mich nicht irre? )
Burgau selber ist ja gerade am Start mit dem Nachwuchs
Bad Wörishofen hat ja teilweise SG Betrieb im Nachwuchs
TSV Farchant hat glaube ich überhaupt keinen Nachwuchs geht also nur über eine Kooperation mit Riessersee,
Forst hat ja die Kooperation sollte damit "Safe" sein
Bruck "Safe"
Germering "Safe"
Kempten ?
Miesbach "Safe"
Pfronten ?
SC Reichersbeuren (glaube ich) "Safe"
Ulm (auch Safe)
wären also evtl allein in dieser Gruppe 2 Wackelkandidaten
Und das Thema könnt ja auch für Kissingen und Kempten eine ganz schöne Hürde werden, oder ?
Genauso für noch einige anderen Vereine
Droht da jetzt eine ganz schöne Verschiebung ?