BEV Vereine und die geforderten Nachwuchsteams für die Zulassung


  • Weil so sind die Gäste ja auf Gedeih und Verderb dem Nachwuchsverein ausgeliefert. Der kann ja die Höhe der Geldzazhlung jedes Jahr lustig steiger4n und der Landesligist kann sich dann überlegen BZL oder zahlen

    Sind sie das nicht so oder so weil der Hauptmieter der Eishalle die Eiszeiten für sich beansprucht?

  • Ich denke, die Sache mit den Koop.-Verträgen passt so. Erstens wird es, wie schon gesagt, zu wenig Eiszeit für zwei Vereine geben.
    Zweitens unterstützen sich ja die Vereine gegenseitig. Wären sich sich nicht grün, würde es keine Kooperation geben.
    So soll gewährleistet werden, dass auch unter solchen Bedingungen Nachwuchs eine Chance hat.
    SG's und Koop.-Verträge werden doch schon immer nur mit ein Jahr Gültigkeit gemacht.

  • Dazu kenne ich die Verhältnisse in den Stadien nicht. Aber gehören den die Hallen jeweils den Hauptvereinen ?


    Oder evtl der Gemeinde die dann auch ein Wörtchen mitzureden hat bezüglich der vERGABE ß

    Bei vereinseigenen Hallen ist die Sache ja wohl klar: Der Verein, dem sie gehört bestimmt die Eiszeiten. Bei öffentlichen Hallen wird der Hauptmieter wohl immer der Verein sein, der durch seine Ligazugehörigkeit direkt (Eismiete, Miete für Räumlichkeiten, ..) oder indirekt (Beteiligung an Bewirtung, Sponsoring, ...) mehr zur Deckung der Betriebskosten der Halle beitragen kann. Das wird damit wohl eher der ligahöhere Verein sein. Klar könnte da der öffentliche Träger noch bei der Verteilung der Eiszeiten mitreden, aber um es mal lapidar auszudrücken: Wer zahlt schafft an.

  • Ich würde sagen vom Grundsatz her gilt, Mieter = Mieter.
    Alle bezahlen, also gleiches Recht für alle.
    Dass der Betreiber wohlwollend Eiszeiten für alle vergeben wird, davon gehen wir aus.
    Aber natürlich, und da gebe ich Dir vollkommen recht, wird er sehr wohl auf die Belange (Nöte, Sorgen, Erfordernis, Wichtigkeit und Popularität)
    der einzelnen Vereine achten und einen Ausgleich schaffen müssen.