Garmisch zieht sich aus DEL 2 zurück

  • Jetzt warten wirs doch erst mal ab was da als neues Oberligateam ins Rennen geschickt wird. Die relevanten Gegner und Ligen werden auch schnell mal unterschätzt, da gibt es auch Beispiele genug. Ich sträube mich auch dagegen jetzt schon eine gewisse Antipathiewelle gegen die Garmischer zu schüren.

    Generell bin ich auch gegen Hetze - da bin ich voll bei Dir !! Auch bei der Spekulation, wie toll bzw. teuer dieses Team wird kann man zum jetzigen Zeitpunkt keine seriöse Aussagen machen.... Beinahe hätte ich Deinen Beitrag gelikt, :P aber....diese Antipathie, wie Du sie zurecht als solche bezeichnest , die hier viele inzwischen hegen, geht mehr gegen die alte-neue GmbH als solche, als gegen den SCR als Traditionsverein - leider lässt sich das ja nicht trennen. Und auch gegen einen DEB, der dieses zulässt. Auch wird diese Antipathiewelle ja nicht geschürt durch irgendwelche blosse Animositäten gegenüber einen Verein - Ausnahmen bestätigen die Regel -, sondern eher durch das Gebaren und die in der Vergangenheit abgelaufene skandalöse Scharade !!

    Hmm, auch wenn noch nicht alle Auflagen erfüllt sind, wer glaubt, denn noch ernsthaft, dass das Ergebnis nicht schon von vornherein feststeht bzw. feststand ;)

    Gut, zu diesem Zeitpunkt sogar notwendig, weil alle OL-Vereine ihre Planungen auf 12 Vereine fixiert haben... Trotzdem, ein fader Beigeschmack bleibt !!!! Alles eine Farce bzw. man muss inzwischen von Verarsche aller derer reden, die an den Sportsgedanken noch glauben wollen. :cursing::thumbdown:


    Auch das ein Umdenken in den Köpfen der (runderneuerten?) Verantwortlichen oder auch den Fans dieses Vereins passiert, war und ist von Anfang an in Frage zu stellen, wenn man das Umfeld und ihre Aussagen mal näher beleuchtet ...


    In diesem Zusammenhang würde mich persönlich interessieren, welche Auflagen von Seiten des DEB´s noch erfüllt werden müssen ?!


    Hat das Finanzamt auf die hohen Steuerschulden verzichtet oder sich auf ein Deal eingelassen ?

    Mir geht es bei der von mir geforderten Offenstellung dieser Zahlen dabei nicht in allererster Linie um private Gläubiger, sondern eher um die Forderungen v. staatlichen Organen und Rentenversicherungs- und Krankenkassenträgern, und ob man darauf verzichtet hat !!

    Das wiederum geht uns definitiv nämlich alle an..... - sind ja unsere Steuergelder !!


    Wie steht es mit den Haftungen der ehemaligen Verantwortlichen und Gesellschafter bzw. Geschäftsführer - über die normale Haftungssumme einer GmbH hinaus - da meiner Meinung nach grob fahrlässig bis inkompetentes Verhalten durchaus zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müssten bzw. muss !!! Wird wissentliche Misswirtschaft und unvernünftiges Denken nicht wieder unter den Teppich gekehrt ||

    Da müsste der DEB doch inzwischen daran auch interessiert sein, dass dem Nachgegangen wird - da ja in der Konsequenz in der Vergangenheit mit "anderen" Zahlen eine Lizenz erschlichen wurde, weil ja nachweislich eine - nennen sie wir mal - Schatten-(Miss)Wirtschaft vorhanden war....

    DA MUSS ENDLICH MAL ANGESETZT WERDEN !!! Oder ziehen diese Seilschaften ihre Kreise bis in den Verband ?! Auch der Staat müsste doch den entgangenen Steuergeldern hinterher sein - Klarer Fall für den Staatsanwalt !!!


    Wenn schon bei Vielen der Verdacht besteht, dass im Sinne für einen sogenannten Traditionsverein (faktisch ja für die ursprüngliche Pleitegeier-GmbH..) mit zweierlei Mass gemessen wird - warum, wird dann nicht -um verlorenes Vertrauen wieder gut zu machen - transparenter mit dieser "Entschuldungsphase":Chair::7smilie::hahaha: umgegangen?


    Ein lapidarer Satz auf der HP, "Wir haben die Lizenz mit Auflagen vom DEB erhalten", genügt meiner Meinung nach nicht".

    Ich hoffe, dass in naher Zukunft mehr Licht ins Dunkel gebracht wird.,,,,


    Wir... Alle .... haben ein Recht darauf zu erfahren, zu welchen Preis der Sportsgedanke (wiedermal) geopfert wurde !!!

  • Schreiben der Unterstützergruppe des SCR


    https://www.scriessersee.de/26…erstuetzergruppe-scr.html


    Zitat daraus:

    "Denn in Zukunft werden wir nicht mehr mit ungedecktem Etat in die Saison starten, sondern nur noch das Geld ausgeben, das wir auch wirklich vertraglich abgesichert zur Verfügung haben. Nur so können wirtschaftliche Schieflagen wie zuletzt vermieden werden."


    Diese Formulierung unterstellt den Verantwortlichen in der Vergangenheit eine Erschleichung der Lizenz, wie sie auch der medizinmann schon ansprach.:blink1:

  • Genau, darum geht es mir - es wurde unlauterer Wettbewerb (5a UWG "Irreführung durch Unterlassen"bis zu grobfahrlässigen Wirtschaftsverhalten betrieben - und das über Jahre.

    Jede andere GmbH müsste den Kadi fürchten. Sicher kann man sagen, jeder hat eine zweite Chance verdient. Aber exakt dieses Prozedere durch unseren Super-Duper-Verband, führt nicht gerade dazu, die Lizenzbstimmungen desjenigen zu fürchten.

    Wird man ertappt, hat es ja wenig bis gar keine weiterführende, rechtlichen Konsequenzen. Der Geschäftsführer und gegebenenfalls die Gesellschafter werden getauscht, man gibt sich ab sofort geläutert und ...schwupps, kommt man mit einem blauen Auge davon - oder einem kleinen Nasenstüber - Sorry, Asche auf mein Haupt,ich vergaß, natürlich alles zum Wohle der Tradition und einer attraktiveren? stabileren?? Oberligastruktur.....

    Zu diesem im ersten Moment vernünftig erscheinenden und sehr geschickt formulierten Beitrag (oder versteckter Bettelbrief - Warum- "Wir haben jetzt alles getan und nun seid Ihr Fans gefragt, Ergänzung von mir "die Zeche von anderen zu zahlen...") auf der HP:

    Hört sich wirklich toll an, mal sehen ob die Realität sie wanken lässt - Daher bisher für mich nur Lippenbekenntnisse, die Markentingtechnisch gut ankommen und auch notwendig sind, um mit den negativen Rahmenbedingungen (s. fix gesetzt in der Verzahnungsrunde) im Nacken überhaupt Land zu sehen. Und genau diese Rahmenbedingungen lassen mich an einer hundertprozentigen Gesundung des Vereins (GmbH) zweifeln. Denn wenn die Zuschauerzahlen, Dauerkartenverkäufe nicht stimmen (macht 90% des Etat aus:blink1:), dann wird wieder Minus gemacht !!!

    OK, "man will ja kleinere Brötchen backen" - hört sich auch gut an, aber einerseits brauchts aber auch die sportliche Wettbewerbsfähigkeit - Das geht nur mit einem Kaderaufwand, der von der monitären Höhe her Usus im ersten Tabellendrittel Drittel der OL ist - Boah, dass sind dann abr grosse kleine Brötchen.....

    Mit hauptsächlichen Schätzungen, keineswegs sicheren Prognosen und dafür mit mehr stolzem Bewußtsein und sportlichen Ehrgefühl..<X... in ein neues Wirtschaftsjahr - Das nenn ich mal *Ironiemodus an*

    "Kaufmännisch seriöses Denken"

    Ironimodus aus*

    Ich würde mir das noch eingehen lassen, wenn diese wichtigen Einnahmen 20 oder 30% des GE ausmachen würden -


    aber so...bleibt mir nur ein Kopfschütteln und die Hoffnung, das ....das....ja was eigentlich..... ?????

  • "über die normale Haftungssumme einer GmbH" ' medizinmann
    Hilf mir auf die Sprünge - wie hoch ist die?


    Laut rechtl. Definition:

    Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften müssen, sondern die maximale Haftungssumme nur noch das Einlagekapital der Gesellschaft darstellt. Das bietet einen wichtigen Schutz für die Gesellschafter, der bei anderen Rechtsformen, wie etwa der GbR, so nicht gegeben ist. In Deutschland beträgt das Stammkapital der GmbH dabei 25.000 Euro gemäß § 5 GmbHG , in anderen Ländern ist das zumeist ähnlich. Dieser Betrag setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können. Um eine GmbH gründen zu können, reicht es jedoch aus, dass Sie zumindest eine Einlage in Höhe von 12.500 € leisten (§ 7 Abs. 2 GmbHG) – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von 25.000 € bei einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter für den Differenzbetrag von 12.500 €. Dies kann im Einzelfall neutral sein, jedoch beispielsweise auch einen Gesellschafter benachteiligen, der persönlich finanziell besser aufgestellt ist, aber eine niedrigere Kapitalaufbringungspflicht hatte.


    Das meinte ich mit normaler Haftungssumme - sie kann unterschiedlich hoch sein, ist aber immer auf das Stammkapital beschränkt...

    Im Falle von der GmbH, die den SCR repräsentiert, habe ich eine Summe v. 50.000 Euro im Kopf - nagel mich aber bitte nicht darauf fest.

    By the way, egal, wie hoch die Summe (Stammkapital) jetzt in Wirklich ist/war, sie ist definitiv um ein vielfaches geringer als die bis dato angehäuften Schulden....

  • Nun, Medizinmann, da muß ich Dir gewaltig widersprechen. Was Du oben beschrieben hast, definiert die Gründungsphase einer GmbH. Haften tut die mit dem Gesamtvermögen. Hat sie also z. B. 1 Mio auf dem Bankkonto und andere Wertgegenstände, stehen diese für alle Verpflichtungen ein. Hat die GmbH nix mehr, haftet sie auch für nix mehr, wie im Falle des SCR. Das hat mit den gemachten Stammeinlagen nix zu tun. Ist leider bei den meisten Menschen in Deutschland so, dass hier falsches Wissen herrscht.

  • Eishackler


    Gut, ich habe mich vielleicht mit dem Terminus "normale Haftungssumme der GmbH" mißverständlich ausgedrückt -


    Wer aber richtig lesen will, der kann erkennen, das ich in meinem Beitrag nichts Falsches oder Unwissen verbreitet habe, so wie von Dir behauptet:

    Die Einlagen der Gesellschafter sind per se das Vermögen der GmbH.

    Sie müssen mindestens 25.000 Euro (jawollll, in der Gründungsphase als Mindest-Abdeckung) insgesamt betragen, können aber auch höher sein...


    Das Vermögenswerte einer GmbH im Laufe der Zeit höher ansteigen können und zur Liquidität einer GmbH herangezogen werden können stimmt, da widerspreche ich Dir nicht - habe aber auch nicht Gegenteiliges geschrieben !!!

    Dies hat aber mit einer möglichen, gesetzlich fixierten Haftungssumme der Gesellschafter (indirekt eben der GmbH)

    nichts zu tun - und sind eben oft die einzigen Liquiditätsmittel.

    Denn - im Falle einer andauernden Inliquidität, und später dann in einer Insolvenz oder Planinsolvenz - sind die Vermögenswerte der GmbH oft(wnn überhaupt vorhanden) deutlich niedriger als die Verbindlichkeiten und Schulden

    (wie von mir auch so geschrieben) ..Dieses von dir erwähnte Beispiel, von eventueller einer Million auf dem Konto oder andere Vermögenswerte der GmbH sind in unserem Fall obsolet - wie in den meisten ähnlich gelagerten Fällen....und die Gläubiger können eben oft nur auf die Gesellschafter mit ihrer Stammeinlage zugreifen!

    Darum ist eben in der Realität die Haftungssumme der GmbH mit der Haftungssumme der Gesellschafter gleichzusetzen. Weil diese Summe oft die einzige ist, die als Restsumme, den Schulden entgegensteht.... Wie in dem Fall von SCR, darum eine Planinsolvenz, bei der die Gläubiger auf Restverbindlichkeiten verzichten, oder durch Zahlungen von neuen Gönnern oder aus der Summe der Stammeinlage bedient werden......


    Nochmal: unterm Strich bleibt, eben die Frage, inwieweit man den Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter noch rechtlich belangen kann (oder wirklich will...), wenn man von Grobfahrlässig, etc. ausgehen kann. Von einem Vollkaufmann kann man erwarten, nach gesunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln. Mir geht es eben nicht um "Kreuzigt sie", sondern darum, dass zukünftige Gesellschafter bzw. Geschäftsführer - auch anderer SpielbetriebsGmbH´s, vorsichtiger und rücksichtsvoller mit Ihrer Verantwortung umgehen ;)

  • Nein, man kann nicht auf die Stammeinlage der Gesellschafter zurückgreifen. Wenn sie diese voll eingezahlt haben, haben sie ihre Pflicht getan. Ist das Konto der GmbH leer, haben die Gläubiger Pech gehabt, da gibt es keine weitere Haftung. Die einzigen, die eventuell in Haftung genommen werden könnten, sind der oder die Geschäftsführer. Und das nur dann, wenn man ihnen Verfehlungen nachweisen kann.

  • Oder man ist das Finanzamt oder eine Krankenkasse, dann muss auch keine Verfehlung vorliegen ;)

    Ja, in den beiden Fällen kannst den oder die Geschäftsführer persönlich angreifen, sofern sie denn etwas auf dem Konto haben.

  • Nein, man kann nicht auf die Stammeinlage der Gesellschafter zurückgreifen. Wenn sie diese voll eingezahlt haben, haben sie ihre Pflicht getan. Ist das Konto der GmbH leer, haben die Gläubiger Pech gehabt, da gibt es keine weitere Haftung. Die einzigen, die eventuell in Haftung genommen werden könnten, sind der oder die Geschäftsführer. Und das nur dann, wenn man ihnen Verfehlungen nachweisen kann.

    Letzter Versuch, irgendwelche Missverständnisse aufzuklären: unter bestimmten Voraussetzungen darf das Stammkapital (oder faktisch die Stammeinlagen) im Laufe der Zeit für Aufwendungen der GmbH durch die Gesellschafter verwendet werden - dann aber ab einer gewissen Höhe auch nur durch eine notarielle Überprüfung. Sollten weitere Mittel über das Stammkapital finanziert werden, muss dies im Handelsregister vermerkt werden. So jetzt kommt es: Verständlicherweise kann das Stammkapital nicht vollständig aufgebraucht werden, da es ja in erster Linie für die Haftung der GmbH vorgesehen ist. Kannst ja gerne den Bruder Google befragen...

    Die ganze Summe oder der Rest (nochmal, sie ist ja faktisch Teil des Kapitals der GmbH und die haftet ja mit Ihrem ganzen Vermögen) kann zur Abdeckung natürlich dann herangezogen werden... Aus oben genannten Grund ging ich im Fall von SCR aus, das noch was vorhanden ist - nstürlich viel zu gering um die Glubiger zu bedienen.....

    Durch den Insolvenzverwalter, der entscheidet, wie eventuelle noch vorhandene Werte verteilt werden oder inwieweit die Gläubiger bereit sind auf Forderungen zu verzichten, etc., etc. kann auf irgendwelche geartende Werte zugriffen werden - muss aber nicht, z. B. Mangels Masse, und/oder, wenn alle Gläubiger auf die Forderungen verzichten.

    Wieviel Werte beim SCR übrig sind weiss ich nicht...ist aber auch, nochmal, obsolet, da ja eine Planinsolvenz eröffnet wurde und damit klar ist, das event. vorhandene Werte der GmbH um ein vielfaches kleiner sind, als die Forderungen der Gläubiger.

    Aber, nochmal, was ich schrieb, ist, dass die Gesellschafter insgesamt eben nur mit der Höhe insgesamt haften, welche sie im Normalfall ja schon einmal der GmbH zur Verfügung gestellt haben (Bei der Gründung). Dachte, dies ist rübergekommen, siehe dazu den ersten Beitrag v. mir... Daher verstehe ich Deine Unterstellung nicht !!!

    Ist diese Zahlung einmal erfolgt, sind sie natürlich aus dem Schneider - das ist ja der besondere Gesellschafterschutz bei einer GmbH. Genau da liegt eben auch für mich die Krux der GmbH - im Normalfall brauchen die Gesellschafter keine Angst haben, wenn eine GmbH über ihre Verhältnisse gelebt hat..... Und das stinkt mir.... Dies führt dazu, das gerne mehr "Risiko" gegangen wird - im Vergleich zu anderen Unternehmungsformen.


    Zum Thema zusätzliche Haftung:

    In erster Linie ist der Geschäftsführer in einer möglichen Haftung zu nennen, wenn man grobe Fahrlässigkeit, Verfehlungen nachweisen kann (aber nur dann, habe ich auch so geschrieben und nie was anderes behauptet). Ob das im Fall des SCR zutrifft, kann man als Aussenstehender nicht als gegeben behaupten, sondern bei der Summe der über die Jahre vorgekommenen Unregelmässig- bzw. Nachlässigkeiten nur vermuten. Das letztendlich Festzustellen bzw. zu Untersuchen ist Aufgabe der Justiz. Und das erwarte ich - und vielleicht eben auch mit einem Verband - der nicht länger falsches Wirtschaften von Vereinen und seinen Gmbh´s tolerieren möchte.....

    Aber auch Gesellschafter können belangt werden, unter besonderen Umständen - Die Gesellschafter haften seit dem “Trihotel” Beschluss von 2007, wenn sie durch Vorsatz oder Verschulden Mitschuld an der Insolvenz tragen... Sehr schwer nachweisbar und nur in speziellen Fällen möglich... daher selten, aber nicht unmöglich - übrigens, so wie von Dir s. o. kategorisch ausgeschlossen... Kannst das auch gerne nachgoogeln !!

  • Traditionsverein hin oder her aber was hier so abgeht da könntest Kotzen

    EV Landshut vor 2 Jahren vom DEB gerettet klotzt wieder richtig ran ein Altstar nach dem anderen ,was soll das die lernen es nie wie

    kann man in zwei Jahren wieder finanziell gesund dastehen der DEB verarscht doch die ganzen anderen Vereine möchte

    echt wissen ob sie sich für einen Verein wie Lindau ,Sonthofen ,oder MM auch so verbiegen täten!

  • :blink1:

    ...unabhängig vom Inhalt, der höchst spekulativ ist bring ich Thomas Beitrag einfach mal in eine lesenswerte Form:


    Traditionsverein hin oder her aber was hier so abgeht da könntest kotzen.

    EV Landshut vor 2 Jahren vom DEB gerettet, klotzt wieder richtig ran.

    Ein Altstar nach dem anderen.

    Was soll das?

    Die lernen es nie!

    Wie kann man in zwei Jahren wieder finanziell gesund dastehen?

    Der DEB verarscht doch die ganzen anderen Vereine.

    Möchte echt wissen ob sie sich für einen Verein wie Lindau, Sonthofen oder MM auch so verbiegen täten!

  • Gibts kein BWL-Forum, in dem ihr das diskutieren könntet? :P :pfeif: :biggrin:

    Natürlich könnten wir....aber ihr seid ja alle Popcornsüchtig...8o :cul2:

    Keine Angst, sehe ich inzwischen so wie Du - jeder kann ja die entsprechenden Suchportale selbst bemühen...


    Aber eins zeigt die Diskussion hier im allgemeinen durchaus...manchmal sehr leidenschaftlich, manchmal sehr protagonistisch, manchmal frustriert geführt und leider manchmal auch mit zu viel "Laissez-faire".....

    - ein sehr schwieriges und kompliziertes Thema in vielerlei Hinsicht, unterschiedliche Einstellungen, versch. Informations- und Wissensstände, und vorallem eine gewisse Ohnmacht, die auch auf fehlende Transparenz zurück zuführen ist.

    Einerseits, ist die GmbH eine tolle Unternehmungsform für das semi . u/o professionelle Eishockey um Leute, die im zugegebener Maßen schwierigen Spannungsfeld professionelles Eishockey tätig sind- nämlich den Spagat zw. sportl. Erfolg und wirtschaftl. Stabiltät zu bewerkstelligen - einen gewissen Schutz zu garantieren.... Manchmal ist auch bei bester Planung und verantwortungsbewussten Handeln der Erfolg nicht garantiert - was aber im Beispiel SCR viele zurecht anders sehen...... ;)

    Andererseits, wenn es knallt bleibt eben auch das Gefühl, dass manche Verantwortliche, welche dieser Verantwortung nicht gerecht geworden sind, zu leicht aus dieser Sache herauskommen - und diese, daraus resultierende abgeschwächten Konsequenzen, förderhin eine, mal diplomatisch formuliert, überhöhte Risikobereitschaft der Verantwortlichen nicht gerade abträglich sind.


    Was kann man dagegen tun ? Wenig ,,, und trotzdem viel - Wir haben die Möglichkeit als Basis, alles kritisch zu hinterfragen - und nicht alles unkommentiert hinzunehmen oder noch besser, die Haltung des Verbandes noch gut zu heissen, wenn er dabei oft noch eine sehr unrühmliche und auch durchaus diskutierbare Position einnimmt. Über die sozialen Medien, können wir durchaus Druck ausüben und auch den "Herren" klar machen, dass es gewaltig rumort bei denjenigen, die eigentlich der wichtigste Faktor bei der Popularität einer Sportart sind -

    DER FAN, DER ZUSCHAUER und die, denen der Sportsgedanke, die Moral, Stabilität noch wichtig sind...

  • Ehm... nun ja... eine Sache gäbe es da schon.... Da durch die GmbH ja der Nachwuchs geschützt ist, passiert diesem ja zumindest nichts...


    Siehe Beispiel Amberg - meines Wissens sind wir der EINZIGE Eishockeyverein in Deutschland der durch eine Insolvenz gegangen ist und zwar die kompletten Jahre. GANZ UNTEN anfangen und wieder langsam hochwirtschaften. Ist halt dann so...

    So gut wie jeder Verein hat einfach eine neue GmbH gegründet...


    Wie gesagt - steinigt mich nicht - vielleicht irre ich mich auch. :D

  • Es gäbe schon eine Unternehmensstruktur, die viele mit in die Verantwortung nehmen könnte. Die Genossenschaft! Höchstes Kontrollorgan wäre die Mitgliederversammlung. Aber diese Diskussion gehört nicht unbedingt hier her.