- Offizieller Beitrag
Nachdem es ja hier im Forum schon einmal angeklungen ist, und nachdem man es ja auf der offiziellen Verbandsseite lesen kann, finde ich darf man da drüber auch düschkutieren.
Ich denke mir das ist auch im Sinne des Verbandes, der ja u.a. auf die fortwährende Diskussion in den Wieten des Internets reagiert hat sowie halt auch auf die allgemeine Entwicklung
Wir Vereine wurden je nach Liga getrennt inzwischen alle bei den jeweiligen Ligen Tagungen informiert.
Also zuerst die Bayernliga dann die Landesliga und zum Schluss halt wir Bezirksligisten
Warum ich das so erwähne ? Ich fand es etwas erstaunlich, dass die Bayern- und Landesligisten diesem Vorschlag alle positiv gegenübergestanden sind, wobei das bei der BZL Präsentation etwas korrigiert wurde.
Ich versuche es mal etwas zu vereinfachen, wer es genau nachlesen will, Punkt 1.3.3.1 der Durchführungsbestimmungen beginnt ab Seite 12
Gleich vorweg, aufgrund der Diskussion bei den Ligentagungen hat man uns auch gesagt, dass man an der Ausarbeitung sicher noch nachbessert.
Für mich (und das ist meine ganz persönliche Meinung) ist dies auch nötig
Also ich versuche es mal und werde auch meine Kritikpunkte mal nachstellen:
Jeder Seniorenverein in Bayern (Keine Nachwuchs - keine Frauen) muss zukünftig für die Spieler seines Kaders Lizenzen beantragen
Je nach Liga gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Lizenzen
Bayernliga 21 Spieler
Landesliga 21 Spieler
Bezirksliga 27 Spieler
Das ist also die Obergrenze an Seniorespielern die einem Verein zur Verfügung stehen .
Die Lizenzen können bis zum ende der zweiten Wechselfrist noch nachgemeldet werden außer natrülich man hat schon alle 21 Lizenzen beantragt.
Übrigens erlischt eine Lizenz nicht wenn der Spieler aus irgendwelchen Gründen nicht mehr verfügbar ist
Innerhalb dieser 21 (27) Grenze gibt es auch eine bestimmte Anzahl nach dem jeweiligen Typ Spieler (sorry mir fällt da grad nix anderes ein)
Es gibt folgende Typen
Zuerst mal die "Unproblematischen":
Eigengewächs
ZitatSpielberechtigung als Eigengewächs
Ein Spieler gilt als Eigengewächs, wenn er vor der Vollendung des 21.Lebensjahres mindestens vier volle Spielzeiten als Nachwuchsspielerin einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BEV spielberechtigt war.
klar oder
.
Nachwuchsspieler
ZitatSpielberechtigung als Nachwuchsspieler:
Ein Spieler gilt als Nachwuchsspieler des Vereins, wenn er für diesen Verein in der Altersklasse U20 oder als älterer Jahrgang der Altersklasse U17 eine gültige Spielberechtigung besitzt.
auch klar, oder ?
Förderlizenzspieler
ZitatSpielberechtigung als Förderlizenzspieler:
Ein Spieler gilt als Förderlizenzspieler, wenn er die Voraussetzungen nach Ziffern 3.1.19, 3.1.19.1, 3.1.19.2 der Durchführungsbestimmungen des BEV erfüllt und für ihn eine Förderlizenz erteilt wurde.
das ist mir deshalb nicht klar
weil ich diese Förderlizenzierungsgeschichte nicht so dud kenne, aber ich denke das wird nicht so ins Gewicht fallen.
Wechselspieler
ZitatSpielberechtigung als Wechselspieler:
Ein Spieler gilt als Wechselspieler, wenn er für den jeweiligen Verein auch für dessen 1b-Mannschaft spielberechtigt ist und für den Spieler eine Spielberechtigung als Wechselspieler erteilt wurde.
Na ja das dürfte wohl jedem klar sein vermute ich mal.
Wobei ich gard sehe da hab ich was falsch gemacht, diese Spieler sind zwar alle unprobleamtisch, aber trotzdem gibt es einen Unterschied.
Nachwuchsspieler - Förderlizenzspieler und Wechselspieler werden bei der Obergrenze nicht berücksichtigt. Eigengewächse selbstverständlich schon
Neben diesen Kategorien Spielern gibt es noch weiter (und jetzt wird es interresant:
Traditionsspieler
ZitatSpielberechtigung als Traditionsspieler: (
1) Ein Spieler gilt als Traditionsspieler, wenn er bereits in mindestens zehn vollen, nicht zwingend aufeinanderfolgenden, Spielzeiten in einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BEV spielberechtigt war und weder Förderlizenzspieler, Nachwuchsspieler, Eigengewächs noch kontingentpflichtiger Spieler ist, und für ihn eine Spielberechtigung als Traditionsspieler erteilt wurde. (
2) Hat ein Spieler für einen in Bayern ansässigen Teilnehmer am Spielbetrieb der Penny DEL, DEL2 oder des DEB eine Spielberechtigung besessen, so werden diese Spielzeiten nach (1) angerechnet, sofern der Spieler nach den jeweiligen Bestimmungen für die jeweils gesamte Saisonspielzeit dort eine Spielberechtigung besaß.
Da ist der Begriff und eigentlich finde ich persönlich das ist eine dude Sache. Wer solange in Bayern unterwegs ist kann durchaus anders behandelt werden
. Damit werden praktisch "Alteurokontis" in einen anderen Status gehoben . Ausgenommen sind aber davon auch weiterhin die
Kontingentpflichtigen Spieler
ZitatKontingentpflichtige Spieler:
Ein Spieler ist kontingentpflichtiger Spieler, wenn er weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europ‰ischen Union besitzt.
ACHTUNG auch wenn es da steht, dabei geht es um die Spieler des harten Kontingents. Amerikaner / Chinesen / Kanadier / Engländer / Schweitzer also nicht die Eurokontis die fallen (wenn sie nicht 10 Jahre da sind) in die Kategorie
Allgemeine Seniorenspieler
ZitatEin Spieler gilt als Allgemeiner Seniorenspieler, wenn ihm eine Spielberechtigung erteilt wurde, die nicht nach Voraussetzungen gemäß . b) bis f) erteilt wurde
Von all den letztgenannten Spielern darf ein Verein nur eine begrenzte Anzahl lizensieren
Allgemeine Seniorenspieler BY + LL 3 BZL 4
Traditionsspieler BY +LL 4 BZL 6
Wechselspieler bis zu 5
Kontingentspieler 3 davon darfst aber nur 2 einsetzen
So das mal im Groben (bei den einzelnen Bestimmungen sind auch noch weitere Ergänzungen im Text enthalten
Und jetzt meine persönliche Meinung und auch mein Unverständnis:
Ich kann nicht verstehen, warum die Bayernligisten und auch Landesligisten da in der Form zugestimmt haben. Untern Strich bedeutet das für mich faktisch z.B. das Ende von dem Spiel mit 4 Reihen
Warum ? Na ja man hat ja nur die Möglichkeit 21 Seniorenspieler zu lizensieren. Da rechnest jetzt mal die 3 Goalies raus dann bis bei 18. Um auf die 20 zu kommen darf man ja NUR mit U 20 Spieler auffüllen. Und neben der Tatsache das bei weitem nicht alle LL Vereine und auch nicht alle BY Vereine eine U 20 haben, genügen da noch nicht mal die rechnerischen 2. Oder du füllst dann mit 17 jährigen Spielern auf, bin gespannt welcher Trainer die Verantwortung tragen will.
Weil kein Verein wird doch seine Lizenzen komplett ausreizen, da wird sich jeder 2 oder 3 aufheben um im Zweifel auf sportliche Situationen reagieren zu können , weil man ja nicht nachmelden kann wenn der Lizenztop leer ist
Was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist warum man jeden deutschen Spieler "bestraft" der diesen tollen Eishockeysport ausüben will und nicht in Bayern geboren wurde bzw. im bayrischen Nachwuchs das Eishockeyspielen gelernt hat. Da wird jemand aus Stuttgart einem Eurokonti gleichgestellt, das ist für mich echt ein NO GO . Und auch ein klarer Rückschritt. das mag zwar manchen Traditionalisten super gefallen aber es gibt nun mal keine Innerdeutschen Grenzen mehr, hier werden aber welche aufgemacht ![]()
![]()
Mir ist klar das dies vorwiegend die BZL betrifft, aber die ist nun mal auch da in dem Regeltopf und nochmal all die Studenten die in Bayern studieren oder Menschen die innerhalb Deutschlands umziehen wegen Arbeit oder Familie sind jetzt die gearschten, weil diese mickrigen 4 Plätze werden sicher die sein, welche die Vereine zuerst belegen (aber dann im Regelfall mit Eurokontis) . Genauso wie das übrigens das Ende von jedem Spieler bedeutet, der sich aus einer Hobbyliga heraus so entwickelt das er Verbandsliga spielen möchte. Ja und auch diese Spieler gibt es in der BZL
Für mich BZL Verein ist so eine Regelung auch wirtschaftlich schwer, wir finanzieren uns auch zum großen Teil aus den Mitgliedbeiträgen der Spieler, wie ja jeder weis wird alles teurer wird. Aber wie ist es den faktisch ? Bei uns sind die Kader der letzten Jahre immer über 30 und trotzdem konnte man selten mit 4 Reihen spielen. Weil Schichtarbeit/Prüfungszeiten/krankheitsbedinge Ausfälle/familiäre Verpflichtungen etc wirken sich nun mal so aus, dass die Spielstärke schnell zusammenschrumpft. Und in der BZL kannst ja nicht hergehen wie in der BY das Du sagst Du musst kommen sonst gibts kein Geld , da hat der berühmte Hamstergeburtstag halt mal Auswirkungen
JA wir sind eine Unistadt und auch ein Magnet für Berufe in München aber das gilt genauso für Regensburg und auch andere Städte.
Was jetzt auch ein Thema werden wird, was passiert mit SG im U 20 Bereich ? Dürfen die nur bei dem Hauptverein aushelfen oder bei beiden ? Oder wird das nach dem Spielerpaß zugeteilt, oder wie ? Das gleiche gilt für 1 B Teams die als SG auflaufen
Und dann gibt es sicher noch weitere Fragen die aufkommen werden und behandelt werden müssen .
Untern Strich finde ich da gute Ansätze drin (Traditionsspieler) aber für mich sollte es zum einen höhere Lizenzzahlen sein, die Möglichkeit nachzumelden und vor allem eine Unterscheidung zwischen Eurokonti und deutschem Spieler
Ich hoffe ich hab es jetzt richtig dargestellt, bin aber für jeden Hinweis auf eine falsche Darstellung dankbar ![]()