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BEV - Klarere Abgrenzung Profi-/Amateurspieler ab 26/27

  • U.S.
  • 27. Juli 2026 um 13:58
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1. offizieller Beitrag
  • U.S.
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    Knaben
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    579
    • 27. Juli 2026 um 13:58
    • #1

    Aus DuFü's, Seite 70 f.
    -----------------------
    Berufsspieler
    (1) Der Einsatz von Berufsspielern im Spielbetrieb des BEV richtet sich nach § 1 Ziffer
    5 der BEV-Satzung. Danach ist je Verein im Senioren- und Frauenspielbetrieb der
    Einsatz von höchstens einem Berufsspieler unabhängig von dessen Nationalität
    zulässig.
    (2) Jeder Verein ist verpflichtet, dem BEV bis spätestens zum 30.07. eines
    Kalenderjahres eine schriftliche Erklärung vorzulegen, aus der zweifelsfrei
    hervorgeht, dass die Vorgaben gemäß § 1 Ziffer 5 der BEV-Satzung eingehalten
    werden.
    (3) Der Verein hat den eingesetzten Berufsspieler spätestens bis zum 15.10. der
    jeweiligen Wettkampfsaison gegenüber dem BEV namentlich zu benennen.
    Gleichzeitig sind folgende Nachweise vorzulegen:
    • eine Kopie des Sozialversicherungsausweises,
    • eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse,
    • soweit gesetzlich erforderlich, ein gültiger Nachweis über Aufenthalts- und
    Arbeitserlaubnis.
    (4) Mit Einreichung der Lizenzliste / Mannschaftsmeldung hat der Verein gegenüber
    dem BEV lückenlos nachzuweisen, dass sämtliche weiteren gemeldeten Spieler
    nicht unter die Berufsspielerregelung im Sinne des § 1 Ziffer 5 der BEV-Satzung
    fallen. Der Verein trägt insoweit die volle Darlegungs- und Beweislast.
    (5) Der BEV sowie die zuständigen Organe der Fachsparte Eishockey sind berechtigt,
    jederzeit, insbesondere bei begründeten Zweifeln, die Vorlage weiterer
    geeigneter Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen zu
    verlangen. Der Verein ist verpflichtet, die angeforderten Nachweise vollständig
    und unverzüglich vorzulegen.
    (6) Wird die nach Absatz 2 vorgeschriebene Erklärung nicht fristgerecht abgegeben,
    kann die Eishockeykommission die betroffene Mannschaft, unabhängig von deren
    sportlicher Qualifikation, vom Spielbetrieb der jeweiligen Wettkampfsaison
    ausschließen.

    -----------------------

    Gut, dass der BEV hier klare Grenzen setzt, um die Gemeinnützigkeit der Vereine und damit für sich selber auf gesetzeskonformen Weg sicherzustellen.

    Die Klarstellung oben sagt, soweit ich es verstehe:

    • Für den einen Berufsspieler tritt der Verein als sozialversicherungs- und krankenvericherungspflichtiger Arbeitgeber auf
    • Für alle weiteren Spieler hat der Verein die Nachweispflicht,
      dass sie keine Einkünfte (über Minijob-Niveau) haben:
      Ich würde da noch erwarten, dass die Vereine, um sicherzugehen, noch nachweisen müssen, wo der Spieler SV-pflichtig beschäftigt ist bzw. wo er in Ausbildung ist (Meisterschule, Uni, etc.)
      Ebenso sind die Regelungen für Kilometergeld eigentlich recht eng (z.B. keines für Training, sondern nur für Wettkampf
      https://www.arag.de/vereinsversich…mateursportler/
    • Bei Spielern, die beim Verein als Eismeister, NW-Trainer, etc. arbeiten, wird es knifflig, das zu separieren (Mehrwert für die Gemeinnützigkeit) bzw. bei Spielen NW + Senioren am selben Tag hat der Trainer lt. Gesetz Aufsichtspflicht bis alle NW-Spieler bei einem Auswärtsspiel am heimischen Stadion angekommen sind

    Ich denke, eine Erklärung des Vereins wird ebenso nötig werden, dass kein Bargeld vom Verein/Sponsor an o.g. Erklärung vorbeifließt, und dies vom Vorstand bestätigt wird.
    Im Fußball hat es deshalb in der RL Bayern den TSV Aubstadt schon erwischt mit Razzia Zoll, Steuerfahndung, Krankenkasse...
    https://www.kicker.de/verdecktes-illegales-entlohnungssystem-schwarzgeld-affaere-beim-tsv-aubstadt-nachgewiesen-1238416/artikel

  • PeLiCaN
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    • 27. Juli 2026 um 14:03
    • #2

    Da bekommt der Verband reichlich zusätzliche Arbeit, dies zu überprüfen...

  • true-blue
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    • 27. Juli 2026 um 14:25
    • #3

    Das gilt schon ab dieser Saison?

    Da bin ich ja gespannt, wie das mit den Verpflichtungen, die zuletzt so in der Liga getätigt wurden, vereinbar ist. Ich denke, da gibt es ein paar Vereine, wo der BEV ganz genau hinschauen wird...

    Edit: Mir gefällt, dass der BEV offenbar gewillt ist, den Auswüchsen der letzten Jahre im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken. Schauen wir mal, wie sich das entwickelt...

  • U.S.
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    • 27. Juli 2026 um 14:26
    • #4

    Du hast schon recht, das Ganze lebt vom Kontrollieren und Rumfahren.

    Nach Ziffer (4) sind die ersten Hausaufgaben aber beim jeweiligen Verein und die Vorstandschaft hat eine ganz schöne rechtliche Verantwortung zu schultern.

  • U.S.
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    579
    • 27. Juli 2026 um 14:31
    • #5
    Zitat von true-blue

    Das gilt schon ab dieser Saison?

    Da bin ich ja gespannt, wie das mit den Verpflichtungen, die zuletzt so in der Liga getätigt wurden, vereinbar ist. Ich denke, da gibt es ein paar Vereine, wo der BEV ganz genau hinschauen wird...

    Edit: Mir gefällt, dass der BEV offenbar gewillt ist, den Auswüchsen der letzten Jahre im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken. Schauen wir mal, wie sich das entwickelt...

    true-blue : Das galt eigentlich schon immer, s. Hinweis auf §1 Abs.. 5 BEV-Satzung. Jetzt werden halt alle lesefaulen Vorstände nochmal ausdrücklich darauf gestoßen ;)

  • true-blue
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    • 27. Juli 2026 um 14:32
    • #6
    Zitat von U.S.

    true-blue : Das galt eigentlich schon immer, s. Hinweis auf §1 Abs.. 5 BEV-Satzung. Jetzt werden halt alle Lesefaulen Vorstände nochmal ausdrücklich darauf gestoßen ;)

    Dass es immer schon galt war mir bewusst.

    Ich bezog mich auf die Nachweispflicht der Vereine. War die immer schon so umfassend, oder ist das jetzt verschärft worden?

  • U.S.
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    • 27. Juli 2026 um 14:35
    • #7

    In DuFüs ist obiger Passus als "rot" (D.h. Änderung zum Vorjahr) markiert.
    https://bev-eissport.de/wp-content/uploads/DFBst-2026-Allgeimer-Teil-20260716.pdf

  • Jochen
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    minga
    • 27. Juli 2026 um 15:12
    • Offizieller Beitrag
    • #8
    Zitat von U.S.

    Ich denke, eine Erklärung des Vereins wird ebenso nötig werden, dass kein Bargeld vom Verein/Sponsor an o.g. Erklärung vorbeifließt, und dies vom Vorstand bestätigt wird.
    Im Fußball hat es deshalb in der RL Bayern den TSV Aubstadt schon erwischt mit Razzia Zoll, Steuerfahndung, Krankenkasse...
    https://www.kicker.de/verdecktes-ill…1238416/artikel

    Das wird sicher mehr als nötig sein, weil es ist ja allgemein bekannt, dass man die Spieler nicht selber zahlt und bisher dadurch einfach ruas ist aus dieser Verpflichtung , oder ?

    Jochen der "Master of Zitat" :platz1: Feier :belsmilie14::belsmilie8:

  • ESC EAK
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    • 19. August 2026 um 21:03
    • #9
    Zitat von U.S.

    Du hast schon recht, das Ganze lebt vom Kontrollieren und Rumfahren.

    Nach Ziffer (4) sind die ersten Hausaufgaben aber beim jeweiligen Verein und die Vorstandschaft hat eine ganz schöne rechtliche Verantwortung zu schultern.

    .. oder einfach Podcasts hören 😉

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