Alles anzeigenWas ich nicht ganz verstehe ?Jetzt sind ja die offizielle Meldungen diesbezüglich raus:
Bayernliga:
3 Nachwuchsmannschaften
Spielgemeinschaften nur in Ausnahmefällen , da muss dann aber der Bayernligist Federführend sein
Wobei U9 und U11 Pflicht ist und es da keine Spielgemeinschaften gibt
Landesliga
U9 und U11 Pflicht (hier gibt es keine Ausnahme durch Spielgemeinschaften)
Ausnahmen hiervon kann nur beantragt werden, wenn der Landesligist Gast im fremden Stadion ist und er einen Kooperationsvertrag nachweisen kann. Der Hauptverein muss aber Nachwuchs komplett betreiben.
Das bedeutet doch dass, dann ein Landesligist ohne eigenen Nachwuchs nur dann antreten darf, wenn er eigenständige U9 und U11 Teams hat ODER er (weil halt Gast) eine Kooperationsvereinbarung hat
Ist das dann aber nicht etwas kontraprodktiv, dass man hier keine Spielgemeinschaften zulässt ? Also gerne auch unter der Auflage mit einem Kooperationsvertrag ? Weil so haben diese Verein ja immer die Möglichkeit sich über den Kooperationsvertrag komplett "freizukaufen" und werden nie gezwungen sein sich selber um Kids zu kümmern. Also so wie man es bei den "Nichtgastvereinen" ja jetzt verlangt.
Oder verstehe ich es einfach falsch ?
So empfinde ich es für die Landesliga wesentlich heftiger als für die Bayernliga, oder kommt mir das nur so vor, weil es in der Bayernliga noch eine Ausnahme für SG gibt, in der Landesliga aber nicht mehr .
Kooperationsvertrag: Kann man durchaus so sehen. Allerdings dürfte es an einem Standort mit einer Eisfläche (was wohl der Normalfall bei diesen Kooperationen ist) so oder so fast unmöglich sein Eiszeiten für den Nachwuchs von zwei Vereinen zu bekommen. Da endet dann der Einstieg via SG im Endeffekt bei einer versuchten späteren Trennung in der Sackgasse.
Anforderungen: Die SG für die Bayernligisten ist ja nur für die dritte geforderte Nachwuchsmannschaft erlaubt (so wie du es geschrieben hast). Also ich finde das schon angemessen: LL zwei Mannschaften, Bayernliga drei Mannschaften Pflicht. Und selbst in einer evtl. SG muss der Bayernligist federführend sein (und damit wohl auch die Mehrzahl der Kinder stellen).