Beiträge von SR490

    ...so, jetzt muss ich mich nach Mitlesen auch mal einmischen.


    Erste Antwort: ja, das können sie. Die Gebühren sind als "sonstige Einkünfte" anzugeben, davon können Werbungskosten (Spesen, Fahrt, Ausrüstung) abgezogen werden - so der Finanzbeamte will, der Rest geht oben aufs zu versteuernde Einkommen drauf. Vater Staat freut sich. Es gibt einen geringen Freibetrag (müsste ich jetzt nachschauen), wer drüber ist zahlt aber voll (also dann zählt der Freibetrag nicht mehr).


    Ich bin selbst Schiedsrichter aber mache es aus Freude (ja, immer noch...), nicht wegen dem Geld.


    Unabhängig von allen persönlichen Betroffenheiten und der Frage der Höhe bleibt festzustellen: die Regelung ist die gerechteste Lösung. Halt, nicht steinigen, ich erkläre gerne warum:


    JEDER Verein in einer Spiel-/Altersklasse hat künftig die gleichen Schiedsrichterkosten. Das ärgert die Vereine, die viele Schiedsrichter in der Nähe haben und bisher geringe Fahrtkosten zu den Spesen und Aufwandsentschädigungen zu entrichten hatten. Das freut die Vereine, bei denen der nächste Schiedsrichter 50 km entfernt wohnt und die immer schon gewohnt waren, mit dem dicken Geldbeutel zu kommen und dem Wechselgeld nach Hause zu gehen. Des einen Freud, des anderen Leid.


    Gleiches gilt aber auch für den Schiedsrichter: wer früher wenig fuhr hat jetzt mehr "übrig" (das Thema rechne das mal in Stundenlohn um hatten wir ja schon...), wer weiter fährt hat mehr Kosten. Von da her ist die Regelung aber eigentlich für die Schiedsrichter "ungerechter", weil ihr "Verdienst" jetzt davon abhängt, wo der Obmann einen hinsichickt. Wenn ich aus München zu einem Knabenspiel nach Berchtesgaden fahren muss hilft mir die neue Pauschale auch nicht viel.


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Erhöhung im BEV nur zum Wohl der SR beschlossen wurde. Argumente siehe oben.


    Servus,


    Fred