Vielleicht wissen es ja manche nicht,
der DEB hat letzte Saison versucht seine maroden Kassen etwas aufzubessern und wollte sich hier bei den Spielern Trainern und Schiedsrichtern bedienen
Wir haben im Forum das ja schon diskutiert
DEB Einzellizenz
Ein Spieler muss z.B. 21,40 € zahlen um seine Spielberechtigung nicht zu verlieren
Letzte Saison war das Ganze aber kein Problem, da der BEV sich da ja noch schützend vor seine vereine gestellt hatte und freundlichst darauf hingewiesen hat
ZitatFür die Entrichtung der Gebühr ist allein der Spieler, der DEB lizenzierte Schiedsrichter oder der im DEB tätige Trainer allein verantwortlich. Ein Entzug der Spielberechtigung oder eine automatische Ungültigkeit der Spielberechtigung, der Trainerlizenz oder der Schiedsrichterlizenz aufgrund einer nicht bezahlten Lizenzgebühr, ist nur zulässig, wenn dies in einer Ordnung mit Satzungsrang festgelegt ist. Für Spielwertungen aufgrund des Einsatzes von Spielern, die ihre Gebühr nicht bezahlt haben, gibt es in der Spielordnung des DEB keine Rechtsgrundlage. Im Spielbetrieb des Bayerischen Eissport-Verbandes werden bei dieser Rechtslage keine Wertungen vorgenommen.
Es kam ja bei der BEV Versammlung dann nochmal die Frage (die eigentlich retorisch war) ob man davon ausgehen könne, dass dies auch diese Saison wieder der Fall ist die Antwort aber
NEIN ihr müsst zahlen
Auch in einem der letzten BEV Rundschreiben wurde darauf noch hingewiesen
ZitatDEB Einzellizenzgebühr
Wie bei der Mitgliederversammlung schon bekannt gegeben, wurde die Gebühr nun in der Spielordnung des DEB verankert und ist dadurch bei Nichtbeachtung zu sanktionieren. Dies bedeutet, dass Spieler, die die Gebühr nicht entrichtet haben, als nicht spielberechtigt gelten. Dementsprechend kann es zu Spielwertungen mit den im Regelwerk verankerten Folgen kommen. Der DEB hat angekündigt, die Vereine über den Status ihrer Spieler zu informieren. Auch sei es möglich, die Gebühr Pauschal für einzelne Mannschaften/Vereine zu begleichen. Informationen dazu bekommen Sie nur direkt vom DEB unter einzellizenz@deb-online.de
Der Witz dabei: Es hatte den Eindruck als ob man da auch beim BEV drüber geteilter Meinung ist .
Marc Hindelang hat hier die Position besetzt: Zahlen
der Leiter der Geschäftsstelle hat hingegen ausgeführt das überhaupt nicht klar ist wie das umgesetzt werden sollte
und der Präsident des Bayerischen Eissportverandes hatte zwei Stunden vorher eigentlich sämtliche Vereine dazu aufgerufen peinlichst genau darauf zu achten dass der Datenschutz immer gewährleistet ist. Da wurden z.B. erzählt dass jemand verklagt wurde, weil er im Stadionheft den Namen einer Sportlerin veröffentlicht hatte und das diese Klage auch begründet war.
Die Vereine in Bayern hatten sich übrigens größtenteils darauf verständigt diese Umlage nicht zu zahlen, einzig die Teams die im ESBG Bereich spielten mussten dies und ich glaube in Germering hat man das mal pauschale für alle bezahlt (warum auch immer)
Ich bin wirklich gespannt ob sich das auf den Spielbetrieb dieses Jahr auswirkt, weil ich sehe als Verein eigentlich keine Rechtsgrundlage den Nachweis über diese Zahlung zu verlangen, das könnte ja nur in Vereinssatzungen hinterlegt sein, die aber sicher nirgends entsprechendes beinhalten.
Ergo:
Fragen darf ich nicht warum also sollte ich dann bestraft werden dürfen
und vor allem verstößt der DEB hier nicht erheblich gegen den Datrenschutz, wenn er Vereinen mitteilt ob ein Spieler das bezhalt hat ?
Ich würde als Spieler da sofort gegen vorgehen
Und was passiert wenn ein Schiedsrichter hier seiner angeblichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist ?
Spielwertung 5:0 für beide ?
Man darf gespannt sein