Eiskatze: Leider hast mich mißverstanden - die Quittungen habe ich ja zur genüge von den Schiedsrichtern. Die Frage ist doch, wie wird es korrekt versteuert vom Schiedsrichter und bleibt den Schiedsrichtern dann überhaupt etwas von den "Mehreinnahmen"
Direkt als Selbständige machen die Schiedsrichter es ja nicht, da sie nur einen Auftraggeber haben und das ist der Verband - wäre also eine Einnahme die eigentlich "Scheinselbständig" ist.
Mit der neuen Regelung werden viele, gerade Dienstjunge Schiedsrichter auch schon über die magische € 400,-- Grenze kommen - d. h. aus dem vermeintlichen Mehrwert wird u. U. gar kein Mehrwert mehr - insofern stellt sich dabei die Frage ob man mit dieser Regelung von Seiten des BEV den Schiedsrichtern nicht einen "Bärendienst" erwiesen hat.