Bei einem positiven Befund wäre ich auch dabei, aber so ist es nicht, und deswegen bin ich absolut gegen dieses Strafmaß.
Hier setzt jeder das nicht testen mit einer sicheren Dopingüberführung gleich.
Das kann ich ich leider überhaupt nicht verstehen. Das verstößt gegen juristische Grundregeln, nämlich der grundsätzlichen Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist.
Wo bleibt dieser Sachverhalt bei den Erklärungen zu dieser Strafe?
Das hat überhaupt nichts damit zu tun das ich auch sauberen Sport will, aber nicht mit solchen fragwürdigen Methoden.